Oberflächenpflege

Nelvoniq Pflegeinformation

Pflege von Möbeloberflächen

Diese Seite enthält allgemeine Hinweise zur Reinigung, Pflege und zum Schutz unterschiedlicher Möbeloberflächen. Die geeignete Behandlung richtet sich nach dem konkreten Material, der Oberflächenveredelung und dem vorgesehenen Einsatz. Produktspezifische Angaben haben daher Vorrang.

Schonend reinigen
Weiche Tücher, wenig Feuchtigkeit und geeignete Mittel verwenden.
Material prüfen
Pflege immer an Material und vorhandene Beschichtung anpassen.
Schäden vermeiden
Hitze, Nässe, Kratzer und ungeeignete Chemikalien vermeiden.
Rechte bleiben bestehen
Allgemeine Pflegehinweise beschränken keine zwingenden Verbraucherrechte.

1. Geltungsbereich und produktspezifische Hinweise

  1. Diese Seite enthält allgemeine Hinweise zur Pflege typischer Möbeloberflächen im Wohn-, Arbeits- und Außenbereich.
  2. Sie kann insbesondere für Holz, Furnier, Holzwerkstoffe, Lack, Laminat, Melamin, Glas, Metall, Stein, Keramik, Kunststoff, Textilien und lederartige Bezüge relevant sein.
  3. Welche Reinigungs- und Pflegemethode geeignet ist, hängt von Material, Beschichtung, Verarbeitung, Konstruktion und vorgesehenem Einsatz des konkreten Artikels ab.
  4. Mit dem Produkt bereitgestellte Pflege-, Montage-, Nutzungs- und Sicherheitshinweise sind vorrangig zu beachten.
  5. Angaben auf der Produktseite, Verpackung oder in einer beiliegenden Anleitung können diese allgemeinen Hinweise ergänzen oder einschränken.
  6. Bei unbekannter Material- oder Oberflächenart sollte vor der Behandlung keine intensive Reinigung, Politur, Versiegelung oder Reparatur vorgenommen werden.
  7. Bei widersprüchlichen oder unklaren Angaben kann der Kundenservice vor der Anwendung eines Pflegemittels kontaktiert werden.

2. Allgemeine Grundregeln der Oberflächenpflege

  1. Staub und lose Verschmutzungen sollten regelmäßig mit einem weichen, sauberen und fusselfreien Tuch entfernt werden.
  2. Bei einer feuchten Reinigung ist das Tuch gut auszuwringen; sichtbare Nässe und stehende Feuchtigkeit sind zu vermeiden.
  3. Feucht gereinigte Flächen sollten mit einem trockenen, weichen Tuch nachgewischt werden.
  4. Verschüttete Flüssigkeiten sind möglichst unverzüglich aufzunehmen und nicht großflächig zu verreiben.
  5. Reinigungs- und Pflegemittel sollten sparsam verwendet und niemals direkt auf eine empfindliche Oberfläche gesprüht werden, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
  6. Neue Mittel sind vor der großflächigen Anwendung an einer verdeckten oder unauffälligen Stelle zu testen.
  7. Scheuernde Schwämme, Stahlwolle, harte Bürsten, Schaber und scharfkantige Werkzeuge sind für empfindliche Möbeloberflächen nicht geeignet.

3. Holz-, Furnier- und Holzwerkstoffoberflächen

  1. Holz- und Furnieroberflächen sollten mit einem trockenen oder nur leicht angefeuchteten Tuch gereinigt werden.
  2. Die Reinigung sollte möglichst in Richtung der sichtbaren Maserung erfolgen.
  3. Furnierkanten, Fugen und Bohrungen dürfen nicht durchnässt werden, da Feuchtigkeit in den Trägerwerkstoff eindringen kann.
  4. Heiße, nasse oder stark färbende Gegenstände dürfen nicht unmittelbar auf Holzoberflächen gestellt werden.
  5. Geölte, gewachste, lackierte und beschichtete Holzoberflächen benötigen unterschiedliche Pflegemittel; eine gegenseitige Austauschbarkeit darf nicht vorausgesetzt werden.
  6. Holz kann auf Licht, Temperatur und Luftfeuchtigkeit mit Farbveränderung, Quellen, Schwinden oder geringfügiger Rissbildung reagieren.
  7. Materialtypische Merkmale sind von tatsächlichen Beschädigungen oder Abweichungen von den vereinbarten Produkteigenschaften zu unterscheiden.

4. Lackierte, laminierte und melaminbeschichtete Flächen

  1. Lackierte und beschichtete Flächen sollten mit einem weichen Tuch und milden, geeigneten Reinigungsmitteln behandelt werden.
  2. Reinigungsmittel mit Schleifpartikeln, aggressiven Lösungsmitteln, Bleichmitteln oder stark sauren beziehungsweise alkalischen Bestandteilen können die Oberfläche beschädigen.
  3. Matte und hochglänzende Flächen können unterschiedlich empfindlich auf Reibung, Fingerabdrücke und Poliermittel reagieren.
  4. Bei Hochglanzflächen sind kreisende Bewegungen mit starkem Druck zu vermeiden, da feine Kratzspuren sichtbar werden können.
  5. Kanten, Stoßstellen und offene Fugen sollten trocken gehalten werden.
  6. Abgeplatzte oder gerissene Beschichtungen dürfen nicht durch ungeeignete Klebstoffe oder Lacke verdeckt werden, wenn dadurch eine spätere fachliche Prüfung erschwert wird.
  7. Möbelpolituren sind nur zu verwenden, wenn sie für die konkrete Beschichtung ausdrücklich geeignet sind.

5. Glas- und Spiegelflächen

  1. Glasflächen sollten mit einem weichen, nicht scheuernden Tuch gereinigt werden.
  2. Geeigneter Glasreiniger sollte vorzugsweise auf das Tuch und nicht unmittelbar an Kanten, Bohrungen, Verklebungen oder Beschläge gesprüht werden.
  3. Starke Temperaturunterschiede und heiße Gegenstände auf kalten Glasflächen sind zu vermeiden.
  4. Schwere, harte oder scharfkantige Gegenstände sollten nicht auf Glasflächen fallen gelassen oder darüber gezogen werden.
  5. Beschädigte Kanten, Risse, Absplitterungen oder ungewöhnliche Spannungsgeräusche können sicherheitsrelevant sein.
  6. Beschädigte Glasbauteile sollten bis zur fachlichen Prüfung nicht weiter belastet werden.
  7. Spiegelflächen und deren Rückseiten dürfen nicht dauerhaft mit Feuchtigkeit oder ungeeigneten Chemikalien in Kontakt kommen.

6. Metall-, Edelstahl- und beschichtete Metalloberflächen

  1. Metalloberflächen sollten mit einem weichen Tuch gereinigt und anschließend trocken nachgewischt werden.
  2. Bei Edelstahl kann die Reinigung in Richtung der sichtbaren Schliffstruktur zweckmäßig sein.
  3. Stahlwolle, harte Scheuermittel und chlorhaltige Reiniger können Kratzer, Flecken oder Korrosion verursachen.
  4. Pulverbeschichtete und lackierte Metallteile dürfen nicht mit scharfkantigen Werkzeugen oder aggressiven Lösungsmitteln behandelt werden.
  5. Salz, stehende Feuchtigkeit und bestimmte Reinigungsrückstände sollten zeitnah entfernt werden.
  6. Korrosionsspuren sind nicht ohne vorherige Materialprüfung mit Schleifmitteln, Säuren oder Rostumwandlern zu behandeln.
  7. Beschläge und bewegliche Metallteile dürfen nur mit dafür geeigneten Schmier- oder Pflegemitteln behandelt werden.

7. Stein-, Marmor-, Beton- und Keramikoberflächen

  1. Steinartige Oberflächen können je nach Material offenporig, versiegelt, glasiert oder beschichtet sein.
  2. Säurehaltige Lebensmittel und Reiniger können insbesondere kalkhaltige Natursteine sichtbar angreifen.
  3. Öl, Fett, Wein, Kaffee und stark färbende Flüssigkeiten sollten unverzüglich aufgenommen werden.
  4. Versiegelungen dürfen nicht mit ungeeigneten Scheuer- oder Lösungsmitteln beschädigt werden.
  5. Heiße Gegenstände sollten auch auf hitzebeständig wirkenden Flächen nur mit geeigneter Unterlage abgestellt werden.
  6. Naturstein kann materialtypische Poren, Einschlüsse, Farbunterschiede und Strukturen aufweisen.
  7. Bei unbekannter Steinart oder Beschichtung sollte vor einer Fleckenbehandlung fachlicher Rat eingeholt werden.

8. Kunststoff-, Acryl- und Kunstharzoberflächen

  1. Kunststoffoberflächen sollten mit einem weichen Tuch und einem milden, geeigneten Reinigungsmittel behandelt werden.
  2. Alkohol, Aceton, aggressive Lösungsmittel und Scheuermittel können Verfärbungen, Spannungsrisse oder matte Stellen verursachen.
  3. Acrylflächen sind häufig kratzempfindlich und sollten nicht mit trockenen, rauen Tüchern unter Druck gereinigt werden.
  4. Heiße Gegenstände und offene Flammen sind von Kunststoffoberflächen fernzuhalten.
  5. Farbintensive Gegenstände, Druckfarben, Gummi oder ungeeignete Weichmacher können Abfärbungen verursachen.
  6. Schutzfolien sind nur entsprechend den Produktangaben zu entfernen und nicht als dauerhafte Nutzschicht zu betrachten.
  7. Verformte, gerissene oder spröde Bauteile sollten nicht ungeprüft weiter belastet werden.

9. Textilbezüge und gepolsterte Oberflächen

  1. Textile Oberflächen sollten regelmäßig entsprechend der produktspezifischen Kennzeichnung abgesaugt oder mit einer weichen Bürste gereinigt werden.
  2. Beim Absaugen ist eine niedrige, geeignete Leistungsstufe und eine saubere Polsterdüse zu verwenden.
  3. Flüssigkeiten sollten sofort mit einem saugfähigen, hellen Tuch abgetupft und nicht eingerieben werden.
  4. Fleckenmittel und Nassreinigungsverfahren dürfen nur angewendet werden, wenn sie für den konkreten Bezugsstoff geeignet sind.
  5. Abnehmbare Bezüge sind nur dann maschinell zu waschen, wenn eine entsprechende Pflegekennzeichnung dies zulässt.
  6. Starke Sonneneinstrahlung, Reibung und Kontakt mit nicht farbechten Textilien können sichtbare Farbveränderungen verursachen.
  7. Bei großflächiger Verschmutzung oder empfindlichen Stoffen kann eine fachgerechte Polsterreinigung erforderlich sein.

10. Leder und lederartige Bezüge

  1. Echtes Leder, beschichtetes Leder und synthetische lederartige Materialien benötigen unterschiedliche Reinigungs- und Pflegemethoden.
  2. Staub sollte mit einem weichen, trockenen oder nur leicht feuchten Tuch entfernt werden.
  3. Fettlösende Haushaltsreiniger, Alkohol, Lösungsmittel und ungeeignete Lederpflegemittel können Oberflächen austrocknen oder beschädigen.
  4. Pflegeprodukte sind nur zu verwenden, wenn sie für die konkrete Materialart und Oberflächenbehandlung geeignet sind.
  5. Direkte Sonneneinstrahlung und unmittelbare Nähe zu Heizquellen können Austrocknung und Farbveränderungen begünstigen.
  6. Kontakt mit stark abfärbenden Kleidungsstücken kann insbesondere bei hellen Bezügen sichtbare Verfärbungen verursachen.
  7. Risse, Ablösungen oder starke Verhärtungen sollten nicht ohne Materialkenntnis selbst behandelt werden.

11. Schutz vor Hitze, Feuchtigkeit, Licht und mechanischer Belastung

  1. Heiße Töpfe, Pfannen, Heizgeräte und andere Wärmequellen dürfen nicht unmittelbar auf Möbeloberflächen gestellt werden.
  2. Geeignete Untersetzer und Schutzauflagen sind zu verwenden, ohne Feuchtigkeit oder Schmutz darunter einzuschließen.
  3. Dauerhafte direkte Sonneneinstrahlung kann Farben, Glanzgrade und Materialien ungleichmäßig verändern.
  4. Gegenstände sollten angehoben und nicht über empfindliche Oberflächen gezogen werden.
  5. Unter harten, rauen oder scharfkantigen Gegenständen sollten geeignete Schutzunterlagen verwendet werden.
  6. Dauerhafte punktuelle Lasten und Belastungen oberhalb der vorgesehenen Tragfähigkeit sind zu vermeiden.
  7. Möbel dürfen nicht als Leiter, Trittfläche oder Turngerät genutzt werden, sofern sie hierfür nicht ausdrücklich vorgesehen sind.

12. Gartenmöbel und Oberflächen im Außenbereich

  1. Möbel dürfen nur dann dauerhaft oder zeitweise im Außenbereich verwendet werden, wenn der konkrete Artikel dafür vorgesehen ist.
  2. Sonne, Regen, Frost, Schmutz, Salz und stehende Feuchtigkeit können auch geeignete Außenoberflächen sichtbar verändern.
  3. Nach Niederschlag sollten Wasseransammlungen entfernt und Oberflächen ausreichend belüftet werden.
  4. Schutzhüllen müssen zur Form und Größe des Möbels passen und dürfen keine dauerhafte Staunässe einschließen.
  5. Unter Abdeckungen ist eine ausreichende Luftzirkulation sicherzustellen, damit Kondenswasser und Schimmel nicht begünstigt werden.
  6. Vor längerer Lagerung sollten Oberflächen gereinigt und vollständig getrocknet werden.
  7. Geeignete Pflegeintervalle richten sich nach Material, Beschichtung, Standort und tatsächlicher Witterungsbelastung.

13. Reparatur, Nachbehandlung und sicherheitsrelevante Schäden

  1. Vor einer Reparatur sollte festgestellt werden, aus welchem Material die betroffene Oberfläche besteht und welche Beschichtung vorhanden ist.
  2. Unsachgemäßes Schleifen, Lackieren, Ölen, Polieren, Verkleben oder Versiegeln kann den Schaden vergrößern.
  3. Bei tragenden Bauteilen, Glas, Klappmechanismen, Auszügen und sicherheitsrelevanten Verbindungen ist besondere Zurückhaltung erforderlich.
  4. Beschädigte oder instabile Möbel sollten bis zur Prüfung nicht weiter belastet werden.
  5. Ersatzteile und Reparaturmaterialien müssen für das konkrete Modell und die vorgesehene Funktion geeignet sein.
  6. Vor einer Eigenreparatur im Rahmen einer offenen Beanstandung sollte der Kundenservice kontaktiert werden.
  7. Komplexe oder sicherheitsrelevante Reparaturen können eine fachgerechte Ausführung durch qualifizierte Personen erfordern.

14. Pflegehinweise, Beanstandungen und Verbraucherrechte

  1. Diese Hinweise dienen der sachgerechten Nutzung und Pflege und stellen keine zusätzliche vertragliche Garantie dar.
  2. Gesetzliche Rechte bei mangelhafter oder nicht vertragsgemäßer Ware bleiben unberührt.
  3. Eine abweichende oder unterlassene Pflege führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Ansprüche.
  4. Maßgeblich kann sein, ob ein konkreter Schaden tatsächlich durch ungeeignete Behandlung, Nutzung, Lagerung oder Pflege verursacht wurde.
  5. Materialtypische Alterung, normale Gebrauchsspuren und vertragswidrige Mängel sind jeweils getrennt zu beurteilen.
  6. Bei einer Beanstandung können Bestellnummer, Produktbezeichnung, Beschreibung des Zustands und aussagekräftige Fotos zur Prüfung angefordert werden.
  7. Organisatorische Anforderungen dürfen die Ausübung zwingender Verbraucherrechte nicht unangemessen erschweren.
Hinweis vor der Anwendung

Verwenden Sie ein Reinigungs-, Pflege- oder Reparaturmittel nicht allein aufgrund einer allgemeinen Eignungsangabe. Prüfen Sie, ob das Mittel mit dem konkreten Material und der vorhandenen Oberflächenbehandlung vereinbar ist. Bei unbekannten Oberflächen sollte vor einer Behandlung eine Auskunft eingeholt werden.

Kundenservice

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Bitte nennen Sie bei produktbezogenen Anfragen die Produktbezeichnung und, soweit vorhanden, die Bestellnummer.